Örtlich unzuständiges Finanzamt erlässt Gewinnfeststellungs-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide
Leitsatz
Ein Gewinnfeststellungsbescheid ist nicht mehr zu erlassen, wenn sich der Betrieb im Zeitpunkt der Veranlagung nicht mehr
im Bezirk des Betriebs-Finanzamt befindet oder bereits aufgelöst ist.
Ein Gewerbesteuermessbescheid, der von einem örtlich unzuständigen Finanzamt erlassen wird, ist aufzuheben, weil ansonsten
eine Gemeinde, der die Erhebung materiell-rechtlich nicht zusteht, die Gewerbesteuer erheben könnte.
Fundstelle(n): GAAAB-12259
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