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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1289/99

Gesetze: EStG § 32 Abs. 6 Satz 1, EStG § 32 Abs. 6 Satz 5

Rückwirkend zu gewährende sog. halbe Kinderfreibeträge und Anspruch auf Übertragung des (halben) Kinderfreibetrags des anderen Elternteils für das Streitjahr 1994

Leitsatz

  1. Weist der Kläger für ein Streitjahr, in dem die ihm zustehenden (halben) Kinderfreibeträge dem anderen Elternteil übertragen worden sind, nach, dass er seiner Unterhaltspflicht gegenüber seinen Kindern im wesentlichen nachträglich durch ihm gegenüber erfolgte Pfändungsmaßnahmen nachgekommen ist, so stehen ihm die übertragenen (halben) Kinderfreibeträge zu.

  2. Für das Streitjahr 1994 steht dem Vater eines volljährigen Kindes - anders als seit dem - auch der (halbe) Kinderfreibetrag des anderen Elternteils zu.

Fundstelle(n):
NAAAB-12248

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