Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer auf das der deutschen Erbschaftsteuer unterliegende Aslandsvermögen beschränkt
Leitsatz
Die volle Anrechnung französischer Erbschaftsteuer kommt auch dann nicht in Betracht, wenn ohne Einbeziehung der in Frankreich
belegenen Grundstücke unter Berücksichtigung des Freibetrages keine Erbschaftsteuer angefallen wäre.
Der Ansatz des ausländischen Grundbesitzes mit dem Verkehrswert verstößt nicht gegen das Gemeinschaftsrecht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1021 Nr. 16 EFG 2002 S. 1242 EFG 2002 S. 1242 Nr. 19 KAAAB-12236
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