Eigengenutztes nicht zulagenbegünstigtes Ferienhaus
Leitsatz
Ergibt sich aus der Baugenehmigung für den Neubau eines Ferienhauses der ausdrückliche Hinweis auf § 10 Abs. 4 BauNVO, wonach
in Ferienhausgebieten Ferienhäuser zulässig sind, die aufgrund ihrer Lage, Größe, Ausstattung, Erschließung und Versorgung
für den Erholungsaufenthalt geeignet und dazu bestimmtsind, überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur
Erholung zu dienen, liegt keine Behörden und Gericht bindende Feststellung vor, dass das Gebäude auch zu Dauerwohnzwecken
genutzt werden darf.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): WAAAB-12232
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