Gewerblicher Grundstückshandel bei der Veräußerung von jeweils zwei Eigentumswohnungen durch Ehegatten wegen Annahme einer
über die eheliche Lebensgemeinschaft hinausgehenden Innengesellschaft
Leitsatz
Der Verkauf von jeweils zwei Eheleuten allein gehörenden Eigentumswohnungen führt bei Annahme einer stillschweigend vereinbarten
Ehegattengesellschaft zum Überschreiten der Grenze von drei Objekten. Eine derartige Gesellschaft kann nach den Verhältnissen
des Einzelfalles angenommen werden, wenn die Eheleute ein Wohn- und Bürohaus gemeinsam und von beiden fremdfinanziert erwerben,
um nach Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum die real geteilten Einheiten mit ebenfalls gemeinsam fremdfinanzierten Sanierungsverträgen
gekoppelt zu verkaufen.
Fundstelle(n): VAAAB-12228
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