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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1692/01

Gesetze: EStG § 74 Abs. 1 Satz 1EStG § 74 Abs. 1 Satz 4EStG § 74 Abs. 3 SGB-X § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB-X § 104 Abs. 1 Satz 4

Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Abzweigung bzw. Erstattung von Kindergeld

Leitsatz

1. Ein Anspruch des Sozialleistungsträgers, der in vollem Umfang für die Heimunterbringungskosten eines Kindes aufkommt, auf Abzweigung gem. § 74 Abs. 3 EStG, ist ausgeschlossen, wenn der Kindergeldberechtigte Naturalunterhaltsleistungen mindestens in Höhe des Kindergeldes erbringt. Dazu gehören auch Aufwendungen im Zusammenhang mit Wochenend- und Ferienaufenthalten des Kindes bei ihm.

2. Der Anspruch auf Erstattung hängt - da die Heimunterbringung aus der Sicht des Hilfeempfängers eine Sachleistung darstellt - davon ab, dass der Sozialleistungsträger berechtigt ist, vom Kindergeldberechtigten einen Kostenbeitrag zu erheben. Dabei genügt nicht die formelle Berechtigung aufgrund der Bestandskraft eines Kostenbeitragsbescheides; vielmehr muss die Erhebung des Kostenbeitrags materiell-rechtlich rechtmäßig sein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAB-12227

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