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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1478/99 EFG 2002 S. 638

Gesetze: EStG § 10d Abs. 1, FGO § 40 Abs. 2, KStG § 47 Abs. 2, KStG § 8 Abs. 1

Ausübung des Wahlrechts nach § 10d EStG

Leitsatz

Die Ausübung des Wahlrechts nach § 10d EStG über den Verlustrücktrag ist nur bis zur Bestandskraft des auf Grund des Verlustrücktrags geänderten Steuerbescheids möglich.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 638
EFG 2002 S. 638 Nr. 10
XAAAB-12223

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