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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - G K 1275/99

Gesetze: ZK Art. 239 Abs.1 ZKDVO Art.899 ZKDVO Art. 900 Abs. 1

Zum Begriff der offensichtlichen Fahrlässigkeit

Leitsatz

Eine Auslegung des Tatbestandsmerkmals der offensichtlichen Fahrlässigkeit hat dahingehend zu erfolgen, dass hiervon häufig vorkommende Verletzungen der Zollförmlichkeiten erfasst werden.

Fundstelle(n):
IAAAB-12199

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