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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  v. - 4 K 2203/00

Gesetze: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1b

Zeitpunkt der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs bei Stufenklage

Leitsatz

Erhebt ein Pflichtteilsberechtigter Stufenklage gemäß § 254 ZPO gegenüber dem Erben mit dem Antrag auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses, so gilt der Pflichtteilsanspruch damit als erhoben im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG. Nicht entscheidend ist, dass das Leistungsbegehren noch nicht beziffert ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 459 Nr. 7
UAAAB-12195

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