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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2105/01

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2 Satz 1

Zu den Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Sitzbadewanne als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Aufwendungen für den Einbau einer Spezialbadewanne (Sitzbadewanne mit Wannentür) sind nur dann als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, wenn ein vor dem Kauf erstelltes amts- oder vertrauensärztliches Attest vorgelegt wird.

Fundstelle(n):
NAAAB-12180

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