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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2934/99 EFG 2002 S. 388

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b, EStG § 9 Abs. 5

Häusliches Arbeitszimmer eines Hauptfeldwebels

Leitsatz

Steht einem S3-Organisationsfeldwebel, der Präsentationen mittels "Power Point" zu erstellen hat, im Dienstzimmer des Stabsgebäudes ein Schreibtisch mit PC zur Verfügung, erfüllt der PC jedoch nicht die Anforderungen für die Verwendung von "Power Point", kann er für sein häusliches Arbeitszimmer den auf 2.400 DM beschränkten Werbungskostenabzug geltend machen, da der zur Verfügung gestellte Arbeitsplatz für die geforderte Arbeit nicht geeignet ist.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 388
EFG 2002 S. 388 Nr. 7
SAAAB-12174

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