Eigentümer eines Hotelappartements bei Überlassung an eine Vermietergemeinschaft kein Unternehmer
Leitsatz
Die Überlassung eines Hotelappartements (Teileigentum) an eine aus den Teileigentümern bestehende Vermietergemeinschaft begründet
in aller Regel keine Unternehmereigenschaft des Eigentümers, wenn die ”Mietzahlungen” in Wirklichkeit eine (Vorab-) Beteiligung
am Gewinn und Verlust der Vermietergemeinschaft darstellen und die Überlassung der Nutzungsmöglichkeit am Teileigentum als
unentgeltlicher Gesellschafterbeitrag der Verwirklichung des gemeinschaftlich verfolgten Zweckes dient.
Fundstelle(n): EAAAB-12170
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