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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1558/99

Gesetze: FördG § 3 Satz 2 Nr. 3

Anschaffungskosten eines Gebäudes, die mit dem Erwerb vor Renovierung zusammenhängen, sind gemäß § 3 FördG nicht begünstigt

Leitsatz

Aus der Formulierung des Gesetzestextes in § 3 Satz 2 Nr. 3 FördG (”soweit ...”) folgt, dass der Gesetzgeber die Anschaffung eines Gebäudes nur bei einer Verknüpfung mit durchgeführten Baumaßnahmen begünstigen wollte. Andernfalls hätte er die beiden Satzteile mit den Konjunktionen ”und” oder ”wenn” verbinden müssen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
XAAAB-12168

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