Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts bei der Bedarfsbewertung eines Grundstücks
Leitsatz
Bei der Regelbewertung eines vermieteten Einkaufsmarkt ist auch bei zu erwartenden niedrigeren Mieten kein niedrigererer Ansatz
der Miete möglich. Die Regelbewertung bewegt sich noch innerhalb der verfassungsmäßigen Grenzen. Der mögliche Nachweis eines
niedrigeren Verkehrswerts kann nur durch ein unparteiisches Verkehrswertgutachten geführt werden, das nach den Regeln der
Wertermittlungsverordnung erstellt ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 384 Nr. 6 EFG 2002 S. 180 EFG 2002 S. 180 Nr. 4 NAAAB-12167
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