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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2871/98 EFG 2002 S. 64

Gesetze: AO § 191 Abs. 1, HGB § 128

Gesellschafterhaftung bei GdbR

Leitsatz

Die Gesellschafter einer GdbR haften für Unternehmensteuerschulden entsprechend § 128 HGB.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 467 Nr. 7
EFG 2002 S. 64
EFG 2002 S. 64 Nr. 2
JAAAB-12164

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