Zuordnung von Schuldzinsen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder Kapitalvermögen
Leitsatz
Die im Zusammenhang mit der Kreditierung des Erwerbs von Arbeitgeberaktien anfallenden Schuldzinsen sind jedenfalls dann nicht
den Arbeitseinkünften (§ 19 Abs. 1 EStG), sondern den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 EStG) zuzuordnen, wenn der
Erwerb zwar dem beruflichen Fortkommen des Arbeitnehmers dient, die Dividendeneinnahmen jedoch die Schuldzinsen übersteigen.
Der Aktienerwerb steht dann als Schaffung einer neuen Einkunftsquelle in einer engeren Beziehung zu den Kapitalvermögenseinkünften.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAB-12144
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.