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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1703/00 EFG 2001 S. 1270

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 19

Arbeitszimmer einer Studienrätin im Erziehungsurlaub

Leitsatz

Das von einer sich in Erziehungsurlaub befindlichen Studienrätin für ihre Fortbildung genutzte Arbeitszimmer stellt nicht den Mittelpunkt ihrer gesamten beruflichen Betätigung im Sinne des § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 3, 2. Halbsatz EStG dar.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 260 Nr. 5
EFG 2001 S. 1270
GAAAB-12097

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