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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1898/99

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Steuerliche Behandlung von Miet- und Pachtverträgen zwischen einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) und seiner Trägerkörperschaft

Leitsatz

Miet- und Pachtverträge zwischen einer Gemeinde und ihrem BgA können dann der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden, wenn der Gegenstand des Miet- und Pachtvertrages bei dem BgA eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt. Die Nichtanerkennung führt dazu, dass die Pachtzahlungen keine Betriebsausgaben darstellen und deshalb als verdeckte Gewinnausschüttungen zu qualifizieren sind (vgl. BFH Urteil I R 223/80 v. BStBl 1984 II S. 496).

Für die Frage, ob eine wesentliche Betriebsgrundlage vorliegt, gilt ausschließlich die funktionale Betrachtungsweise.

Fundstelle(n):
VAAAB-12066

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