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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1018/96

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

Leerstandzeiten bei Ferienwohnung

Leitsatz

Sind Leerstandszeiten einer Ferienwohnung nach der Rechtsprechung des BFH der Eigennutzung zuzurechnen, so gilt dies nicht für kurze Perioden zwischen zwei Vermietungen, die für eine Selbstnutzung tatsächlich nicht zur Verfügung stehen.

Eine Begrenzung der Abzugsfähigkeit der Werbungskosten in dem Verhältnis der tatsächlichen Vermietung zu Selbstnutzung / Leerstand kommt nur für solche Kosten in Betracht, die unabhängig von der Nutzung anfallen. Kosten, die ausschließlich infolge der Vermietung angefallen sind, sind voll abzugsfähig. Kosten die nur bei Nutzung der Wohnung anfallen, nicht jedoch bei Leerstand, sind im Verhältnis der Vermietung zur tatsächlichen Selbstnutzung aufzuteilen; Leerstandszeiten bleiben insoweit außer Ansatz.

Fundstelle(n):
BAAAB-12064

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