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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2816/98 EFG 2001 S. 427

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 7, FGO § 115 Abs. 3

Aufwendungen eines an einer berufsbildenden Schule tätigen Lehrers zur Fortbildung in seinem nicht ausgeübten Beruf

Leitsatz

Aufwendungen eines Lehrers an einer berufsbildenden Schule zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ”Naturheilverfahren”, auf dem Gebiet der Akupunktur und der Allergologie dienen dem Zweck der Weiterbildung in seinem während der Lehrtätigkeit nicht ausgeübten Arztberuf und sind deshalb nur im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 427
MAAAB-12056

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