Aufwendungen für Kosten des Umzugs von Zwischenwohnung in endgültige Wohnung
Leitsatz
Zieht ein Arbeitnehmer aufgrund beruflicher Veranlassung aus seinem ursprünglichen Eigenheim am alten Wohnsitz in eine Mietwohnung
am neuen Wohnsitz und anschließend in ein danach zu Eigentum erworbenes Einfamilienhaus um, so sind die Aufwendungen für den
Umzug in dieses Einfamilienhaus nicht mehr beruflich veranlasst, wenn die Mietwohnung in Bezug auf die Wohnfläche dem ursprünglichen
Eigenheim entsprach, die gesamte Familie des Arbeitnehmers in die Mietwohnung mit umgezogen ist und der Erwerb des neuen Einfamilienhauses
nach Einzug in die Mietwohnung erfolgte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 432 PAAAB-12029
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