Renovierungsaufwendungen nach Beendigung einer Vermietung als nachträgliche Werbungskosten oder Sonderausgaben
Leitsatz
Renovierungsaufwendungen, die nach Beendigung der Vermietung einer anschließend erneut zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung
getätigt werden, sind keine nachträglichen Werbungskosten, da sie nicht nur unwesentlich auch durch die bevorstehende Eigennutzung
und damit durch die private Lebensführung veranlasst sind (Aufteilungsverbot). Ein Abzug als Erhaltungsaufwand nach § 10e
Abs. 6 EStG entfällt, weil die Wohnung nicht erstmalig zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und die Aufwendungen auch nicht
im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung der Wohnung anfallen.
Fundstelle(n): XAAAB-12022
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