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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2131/96

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1

Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen bei Abweichung der Durchführung von der Vereinbarung

Leitsatz

  1. Unregelmäßigkeiten der Zahlung des Mietzinses führen für sich allein noch nicht dazu, dass einem Mietverhältnis unter Angehörigen die steuerliche Anerkennung zu versagen ist, wenn die Miete für zwei bis drei Monate teilweise nach- und teils vorausgezahlt wird.

  2. Allein der Umstand, dass die Miete von dem unterhaltsberechtigten Kind an die Eltern aus dem von diesen geleisteten Barunterhalt gezahlt wird, führt nicht zur Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 972 Nr. 18
FAAAB-11993

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