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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1429/98 EFG 2000 S. 1240

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1

Aufwendungen für ein Jurastudium sind auch dann Ausbildungskosten, wenn der Steuerpflichtige bereits ein Studium an einer FH für öffentliche Verwaltung absolviert hat und lediglich das erste juristische Staatsexamen ablegte

Leitsatz

Im Zusammenhang mit einem Jurastudium entstandene Aufwendungen stellen auch dann Ausbildungskosten dar, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits ein Studium an einer FH für öffentliche Verwaltung mit dem Diplom abgeschlossen hat und lediglich die erste juristische Staatsprüfung ablegt, aber nicht beabsichtigt, auch den Referendardienst zur Zulassung zur zweiten juristischen Staatsprüfung abzuleisten, denn durch das Jurastudium werden die in dem FH-Studium erworbenen Kenntnisse nicht nur ergänzt oder vertieft, sondern es wird jedenfalls mittelbar ein Wechsel in andere Berufe ermöglicht.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1240
LAAAB-11991

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