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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2892/98

Gesetze: FGO § 65 Abs. 1 Satz 1, FGO § 65 Abs. 2 Satz 2, BGB § 193

Kenntnis eines Laien über den Ablauf einer Frist

Leitsatz

Die Unterstellung eines Steuerpflichtigen, bei Fristende an einem Freitag könne die Frist auch noch an dem darauf folgenden Montag eingehalten werden, ist jedenfalls ohne sich kundigen Rat einzuholen, grob fahrlässig.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Fundstelle(n):
BAAAB-11990

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