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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VII 335/2000 EFG 2003 S. 1562

Gesetze: StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4

Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Vermögensverfall

Leitsatz

Die Bestellung als Steuerberater muss grundsätzlich widerrufen werden, wenn der Steuerberater in das Schuldnerverzeichniss eingetragen ist und es ihm nicht gelingt die daraus abgeleitete Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1562
EFG 2003 S. 1562 Nr. 21
XAAAB-11935

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