Freigebige Zuwendung durch Zahlung für vor der Eheschließung erklärten Verzicht auf Teile eines möglichen nachehelichen Unterhalts
Leitsatz
Ein vor der Eheschließung für den Fall einer Scheidung erklärter Verzicht eines Ehegatten auf Teile eines möglichen nachehelichen
Unterhalts betrifft keinen in Geld bewertbaren Vermögenswert, sondern allenfalls eine bloße Erwerbschance und ist nicht geeignet,
als Gegenleistung für eine Zahlung des anderen Ehegatten die Freigebigkeit der Zuwendung auszuschließen.
Da eine solche Zahlung im familiären Bereich erfolgt, kann durch sie nicht wegen Förderung geschäftlicher Beziehungen im Sinn
des (BStBl. II 1997, 832) das subjektive Merkmal der Freigebigkeit entfallen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1463 Nr. 24 SAAAB-11928
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