Ansatz des Sachleistungsanspruchs statt des Einheitswerts bei im Erbzeitpunkt noch nicht vollständig erfülltem Grundstückskaufvertrag
Leitsatz
Ist hinsichtlich einer vom Erblasser erworbenen Eigentumswohnung im Erbzeitpunkt zwar die Auflassung erklärt, eine Auflassungsvormerkung
im Grundbuch eingetragen, der Kaufpreis bezahlt und der Besitz übergegangen und fehlt lediglich noch die Eintragung des Eigentumsübergangs
im Grundbuch, so ist der noch nicht erfüllte Sachleistungsanspruch auf Übertragung des Eigentums erbschaftsteuerlich als Vermögensgegenstand
mit dem gemeinsamen Wert anzusetzen, der dem Kaufpreis entspricht.
Fundstelle(n): ZAAAB-11917
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