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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 536/2000

Gesetze: AO § 71, AO § 191 Abs. 1, AO § 370 Abs. 1, StGB § 27 Abs. 1

Haftung des Steuerberaters wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung seines Mandanten

Leitsatz

Ein Steuerberater, der von der Steuerunehrlichkeit seines Mandanten weiß, etwa aufgrund dessen fehlerhafter Buchführung oder aufgrund der Nichterklärung eines steuerpflichtigen Umsatzes, handelt als Gehilfe mit Vorsatz, wenn er gleichwohl seinen Mandanten weiterhin unterstützt, indem er in seiner Kanzlei unrichtige Betriebszahlen in Steuerformulare eintragen läßt, diese mit seinem Kanzleistempel versieht und damit den Anschein der Richtigkeit erweckt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1251 Nr. 20
INF 2003 S. 523 Nr. 14
KAAAB-11909

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