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Finanzgericht Nürnberg Beschluss v. - VII 66/2002

Gesetze: EStG § 1 Abs. 1 Satz 1DBA-USA Art. 4 Nato-ZA Art. 73 FGO§ 69 Abs. 2 FGO§ 69 Abs. 3 FGO § 69 Abs. 4

Zugangsvoraussetzungen für AdV-Antrag beim GerichtSteuerpflicht technischer Fachkräfte, die unter das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut fallen

Leitsatz

  1. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Gericht ist nur dann zulässig, wenn die Bescheid erteilende Behörde einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ganz oder zum Teil abgelehnt hat. Diese Voraussetzungen müssen bereits im Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.

  2. Technische Fachkräfte ausländischer Streitkräfte sind nur dann von der deutschen Einkommensteuer freigestellt, wenn sie sich ausschließlich in dieser Eigenschaft auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.

Fundstelle(n):
YAAAB-11900

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