1. Aufwendungen vor Beendigung des Vorbehaltsnießbrauchs als vorab entstandene Werbungskosten2. Nachweis des für die Gewährung
des Pflegepauschbetrages erforderlichen Merkmals der Hilflosigkeit
Leitsatz
1. Der Eigentümer eines Grundstücks, das mit einem lebenslangen Nutzungsrecht belastet ist, kann Aufwendungen nicht als vorab
entstandene Werbungskosten geltend machen, wenn ein Ende der Nutzung durch den Nießbraucher noch nicht absehbar ist. Das Ende
der Nutzung ist regelmäßig dann noch nicht absehbar, wenn es von der Lebensdauer des Nutzenden abhängt.
2. Das für die Gewährung des Pflegepauschbetrags erforderliche Merkmal der Hilflosigkeit kann nur durch das Ausweis- bzw.
Bescheinigungsverfahren nachgewiesen werden.
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1019 Nr. 17 EFG 2003 S. 840 BAAAB-11896
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