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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 43/97

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, DBANL Art. 4 Abs. 3, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2

Treuhandverhältnis über Darlehensforderung - Initiative bei Erstellung des Vertragsbündels - Rechtliche Stellung des Treugebers

Leitsatz

Dem Treugeber ist das Wirtschaftsgut nur dann zuzurechnen, wenn er während des Treuhandverhältnisses das Schicksal des Treugutes bestimmen kann. Dieses Recht muss auch unvernünftige und unwirtschaftliche Entscheidungen ermöglichen. Der Treunehmer beherrscht dagegen das Treuhandverhältnis, wenn er seine Pflichten in der von ihm ausgearbeiteten Treuhandvereinbarung selbst festgelegt hat.

Fundstelle(n):
EAAAB-11843

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