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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 22/99

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b, EStG § 9 Abs. 5

Häusliches Arbeitszimmer eines Gebietsverkaufsleiters

Leitsatz

Der Mittelpunkt der Tätigkeit eines angestellten Gebietsverkaufsleiters befindet sich im Regelfall nicht im häuslichen Arbeitszimmer, weil das nach allgemeiner Verkehrsanschauung prägende Handeln eines Außendienstmitarbeiters nicht im Arbeitszimmer, sondern vor Ort bei den Kunden stattfindet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAB-11817

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