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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 379/1999

Gesetze: HGB § 161 Abs. 1, HGB § 161 Abs. 2, HGB § 128, AO § 191, AO § 34 Abs. 1 Satz 2, AO § 69

Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Leitsatz

Reichen die finanziellen Mittel einer GmbH nicht zur vollen Befriedigung aller Gläubiger aus, dann begeht der gesetzliche Vertreter eine Pflichtverletzung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 2 AO, wenn er es versäumt, die Steuerschulden der GmbH in etwa dem gleichen Verhältnis zu tilgen wie die Forderungen anderer Gläubiger.

Fundstelle(n):
SAAAB-11808

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