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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 186/99

Gesetze: ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 37 Abs. 1

Zeitpunkt der Ausführung einer Schenkung bei einer unentgeltlichen Kapitalüberlassung

Leitsatz

Der Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung ist bei einer unentgeltlichen Kapitalüberlassung der Zeitpunkt der Übergabe bzw. Auszahlung des Kapitals an den Beschenkten, denn ab diesem Zeitpunkt steht ihm das Kapital zur Nutzung zur Verfügung. Der Beginn der Tilgungsleistungen ist hierfür nicht maßgeblich.

Fundstelle(n):
DAAAB-11797

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