Verwertungsbefugnis aufgrund eines Baulandbeschaffungs- und Erschließungsvertrags mit einer Siedlungsgesellschaft
Leitsatz
Eine Gemeinde erlangt aufgrund eines Baulandbeschaffungs- und Erschließungsvertrags mit einer Siedlungsgesellschaft die Verwertungsbefugnis
an den von dieser Gesellschaft anzukaufenden, zu erschließenden und an Bauinteressenten zu veräußernden Grundstücken, wenn
sie Einfluß nicht nur auf An- und Verkauf der Grundstücke, sondern auch auf die Preisbildung hat, ein nach Abschluss der Maßnahmen
verbleibendes Defizit zu tragen hat und einen Überschuss erhält und verpflichtet ist, die nach einer bestimmten Zeit nicht
veräußerten Grundstücke zu einem vertraglich festgelegten Preis auf Verlangen der Siedlungsgesellschaft zu übernehmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): LAAAB-11790
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