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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 76/01

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4

Abfindung an Arbeitnehmer-Ehegatten und Fremdvergleich

Leitsatz

Die von einem Handelsvertreter an den Arbeitnehmer-Ehegatten wegen Kündigung gezahlte Abfindung kann auch dann einem Fremdvergleich standhalten und ausschließlich betrieblich veranlaßt sein, wenn der bisherige Arbeitnehmer-Ehegatte mit Zustimmung der vertretenen Firma die Handelsvertretung entgeltlich übernimmt.

Fundstelle(n):
GAAAB-11783

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