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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 329/1999 EFG 2002 S. 283

Gesetze: EigZulG § 6 Abs. 2 Satz 2, EigZulG § 6 Abs. 2 Satz 3

Eigenheimzulage: Fortsetzung der Eigenheimförderung nach dem Tod eines Ehegatten

Leitsatz

Die für den Tod eines Ehegatten vorgesehene begünstigende Regelung des § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG ist dahin gehend auszulegen, dass die Förderung stets so zu Ende geführt werden kann, wie es ohne den Todesfall bei bestehender Ehe möglich gewesen wäre.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 283 Nr. 5
EFG 2002 S. 283
NAAAB-11772

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