Fördergebietsgesetz, vom Verkäufer finanzierte Anzahlungen auf Anschaffungskosten
Leitsatz
1. Eine Anzahlung auf Anschaffungskosten i. S. von § 4 Abs. 1 Satz 5 FördG ist mit der Gutschrift auf dem Objektkonto beim
Veräußerer geleistet.
2. Dies gilt auch, wenn der Veräußerer dem Käufer aufgrund eines separaten Darlehensvertrags in gleicher Höhe ein Darlehen
gewährt, das nach drei Monaten durch eine Bankfinanzierung abgelöst werden soll.
3. Ein in dem Darlehensvertrag vereinbarter Rücktrittsvorbehalt für den Grundstückskaufvertrag für den Fall, dass die Umschuldung
nicht zustande kommt, verstößt gegen § 313 BGB und ist unwirksam.
Fundstelle(n): AAAAB-11746
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