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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 278/98 EFG 2001 S. 1216

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3, EStG § 10 Abs. 3

Private Kfz.-NutzungAbzugsbeschränkungen nach § 10 Abs. 3 EStG

Leitsatz

Die gesetzlichen Regelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG sind nicht verfassungswidrig.

Die Beschränkung der Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen durch § 10 Abs. 3 EStG in der für den Veranlagungszeitraum 1997 anzuwendenden Fassung ist nicht verfassungswidrig; der Gleichheitsgrundsatz wird dadurch nicht verletzt.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1216
QAAAB-11745

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