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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 167/99

Gesetze: AO § 227 Abs. 1

Erlaß aus persönlichen Gründen

Leitsatz

Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen kommt grundsätzlich ein Erlaß aus persönlichen Billigkeitsgründen auch dann nicht in Betracht, wenn eine Erkrankung des Steuerpflichtigen vorliegt.

Fundstelle(n):
UAAAB-11722

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