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FG Nürnberg Urteil v. - II 427/99

Gesetze: AO § 74 Abs. 1 Satz 1, AO § 74 Abs. 2 Satz 1, AO § 74 Abs. 2 Satz 2

Zur Frage der Haftung des Kommanditisten für Umsatzsteuerschulden der KG gem. § 74 AO

Leitsatz

Der Haftungsgrund nach der Bestimmung des § 74 AO besteht nicht in der wesentlichen Beteiligung des Eigentümers des Gegenstandes (hier: Betriebsgebäude) an dem Unternehmen als solcher, sondern in dem objektiven Beitrag, den der Eigentümer (Gesellschafter) durch die Überlassung des Gegenstandes für die Weiterführung des Gewerbebetriebes leistet.

Für die Begründung der Haftung nach § 74 AO ist es erforderlich, daß die Bereitstellung des Gegenstandes (im Streitfall durch den Kommanditisten) einen wesentlichen Beitrag darstellt, der die Verwirklichung des Steuertatbestandes dem Gesellschafter zurechenbar macht.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Fundstelle(n):
LAAAB-11712

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