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FG Nürnberg Urteil v. - VII 106/98 EFG 2001 S. 43

Gesetze: DVStB § 28 Abs. 1 Satz 1, DVStB § 15, GG Art. 12 Abs. 1

Gesamtnote zwischen 4,16 und 4,5 ausreichend für das Bestehen der Steuerberaterprüfung

Leitsatz

§ 28 Abs. 1 Satz 2 DVStB ist nach höherrangigem Recht dahingehend auszulegen, daß die Steuerberaterprüfung bestanden ist, wenn eine Gesamtnote zwischen 4,16 und 4,5 erzielt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 50 Nr. 1
EFG 2001 S. 43
FAAAB-11698

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