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FG Nürnberg  v. - II 92/99 EFG 2000 S. 1357

Gesetze: § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG, § 9 Abs. 1 UStG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 15 Abs. 2 UStG

Veräußerung bekannter Immobilien = Sofortabzug der Vorsteuer nach Option gem. § 9 Abs. 1 UStG und deren Rückgängigmachung; Darlegung der erneuten steuerpflichtigen Verwendungsabsicht

Leitsatz

Bekundet ein Bauunternehmer und Immobilienhändler gegenüber dem Finanzamt die Absicht, die nach § 4 Abs. 9 Buchst. a UStG umsatzsteuerfreie Veräußerung von bebauten Grundstücken gem. § 9 Abs. 1 UStG als umsatzsteuerpflichtig behandeln zu wollen und macht er diese Optionsabsicht in später abgegebenen Umsatzsteuererklärungen wieder rückgängig, so scheidet der Vorsteuerabzug im Wege des Sofortabzugs aus, wenn er die behauptete - erneute - steuerpflichtige Verwendungsabsicht nicht hinreichend darlegen kann.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1357
DAAAB-11690

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