Lohnsteuer-Haftung einer im Inland ansässigen GmbH für Geschäftsführer, die von der österreichischen Konzerngesellschaft nach
Deutschland entsandt werden
Leitsatz
Hat eine im Ausland (hier: Österreich) ansässige Konzerngesellschaft gegenüber den zu einer im Inland ansässigen Organgesellschaft
entsandten Geschäftsführern die alleinige unmittelbare Weisungsbefugnis, so ist ausschließlich die Konzerngesellschaft als
Arbeitgeber anzusehen. Dem steht die Organstellung der Geschäftsführer bei der inländischen GmbH nicht entgegen. Die fehlende
Arbeitgebereigenschaft der GmbH steht ihrer Haftungsinanspruchnahme nach § 42d EStG entgegen.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 910 Nr. 17 EFG 2000 S. 939 DAAAB-11677
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