Besteuerung von jährlich wiederkehrenden Ausschüttungen einer ausländischen Familienstiftung bei inländischen Bezugsberechtigten
Leitsatz
Unter Einkommen der Familienstifung i.S.d. § 15 Abs. 1 AStG ist dasjenige zu verstehen, das sich bei unterstellter unbeschränkter
Steuerpflicht der Familienstiftung ergeben würde.
Das Gericht ist befugt, das Einkommen der Familienstiftung zu schätzen, wenn trotz Aufforderung des Gerichts keine Angaben
zum Einkommen gemacht werden.
Erhalten mehrere Bezugsberechtigte Ausschüttungen von einer Familienstiftung, ist für die Anwendung des § 15 AStG keine gesonderte
Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vorgesehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 742 CAAAB-11660
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