Grunderwerbsteuer bei der Umstrukturierung innerhalb eines Konzerns
Leitsatz
Ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft begründet, unterliegt der Grunderwerbsteuer,
wenn zum Vermögen dieser Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört.
Gegenstand der Besteuerung ist nicht der Erwerb der Anteile als solcher, sondern die durch ihn begründete eigenständige Zuordnung
der der Gesellschaft gehörenden Grundstücke.
Dem steht nicht entgegen, dass die Anteile an der Gesellschaft mit Grundbesitz zugleich mittelbar in der Hand des bisherigen
Alleingesellschafters vereinigt bleiben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 1087 DAAAB-11651
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