Selbstbewohntes Einfamilienhaus kein Zählobjekt bei
Anwendung der Drei-Objekt-Grenze des gewerblichen Grundstückshandels
Leitsatz
Ein selbstbewohntes
Einfamilienhaus ist kein Zählobjekt bei Anwendung der 3-Objekt-Grenze des
gewerblichen Grundstückshandels, denn die Eigennutzung durch die Familie
spricht gegen eine gewerbliche und für eine private Betätigung.
Ist nach den
Gesamtumständen davon auszugehen, dass ein Einfamilienhaus zumindest im
Zeitpunkt des Erwerbs und der Bebauung des Grundstücks selbstgenutzt
werden soll, spricht das gegen eine auch nur bedingte
Veräußerungsabsicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1490 Nr. 24 EFG 2002 S. 1598 EFG 2002 S. 1598 Nr. 24 FAAAB-11633
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