Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG
Leitsatz
Ein gesonderter Feststellungsbescheid, der einen Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG feststellt, ist nach § 18 Abs. 1 AStG
an den unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter der ausländischen Gesellschaft zu richten.
Ein Feststellungsbescheid, der gegen die ausländische Gesellschaft gerichtet ist und dem Gesellschafter lediglich als Empfangsbevollmächtigten
der Gesellschaft bekannt gegeben wird, ist für den Gesellschafter so zu verstehen, dass sich der Bescheid nicht gegen ihn
persönlich sondern gegen die Gesellschaft richtet.
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 1054 Nr. 19 EFG 2000 S. 773 KAAAB-11627
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