Kein Spekulationsgeschäft bei Erwerb eines Anteils an einer
Erbengemeinschaft
Leitsatz
1. Für das Vorliegen eines
Spekulationsgeschäftes ist die „Nämlichkeit„ von
angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut erforderlich.
2. Erwirbt eine Stpfl. aufgrund eines
Vorkaufsrechts den Erbanteil ihrer Schwester und wird später ein zum
Nachlass gehörendes Grundstück veräußert, so ist ein
Spekulationsgeschäft nicht gegeben, weil aufgrund der Ausübung des
Vorkaufsrechts nicht das Grundstück, sondern der Erbanteil der Schwester
erworben wurde.
3. Ein solcher Erwerb erfolgt nicht
durch Einigung und Eintragung i.S.d.
§ 873 BGB,
sondern bedarf lediglich der notariellen Beurkundung (§ 2033 BGB).
4. Der Erwerb des Erbanteils gilt
nicht als Anschaffung des anteiligen Grundstücks gem.
§ 23 Abs. 1
Satz 2 EStG.
5. Eine analoge Anwendung des
§ 23 Abs. 1
Satz 2 EStG auf derartige Fälle kommt mangels
einer ungewillten Regelungslücke nicht in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 397 Nr. 7 EFG 2003 S. 317 EFG 2003 S. 317 Nr. 5 KÖSDI 2003 S. 13671 Nr. 4 NAAAB-11613
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